Versicherungsrecht

Unsere Kanzlei verfügt über beträchtliche Erfahrungen und Fachwissen auf dem Gebiet des Versicherungsprivat- und Verwaltungsrechts. Wir beraten unseren Mandanten bei aufsichtsrechtlichen Fragen der Gründung und Betrieb von Versicherungen und Versicherungsvermittlern sowie über Ausarbeitung Versicherungsvertragskonstruktionen und über die mit denen verbundenen Streitfragen. Oft wenden sich auch Banken und Großunternehmen mit ihren versicherungsrechtlichen Angelegenheiten an unser Büro.

Unser Büro bietet im Zusammenhang mit dem Versicherungsrecht auch Rechtsberatung und -vertretung bei Angelegenheiten des internationalen Transportrechts, vor allem anlässlich der Vertretung von Regressansprüchen ausländischer Versicherungen.

Über Uns

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