Péter Gárdos absolvierte sein Studium an der Staats- und Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Eötvös-Loránd-Universität (ELTE) im Jahr 2003. Er war Student von der Bibó-István- Fachjuristenheim 1999 bis 2003. Im Jahr 2008 absolvierte er das Doktorat an der Eötvös-Loránd-Universität. Ebenfalls im Jahr 2008 absolvierte er das Fachjuristendiplom (LL.M.) fürs Handelsrecht.

2003 bis 2004 war er Rechtsanwaltsanwärter in der Rechtsanwaltskanzlei Oppenheim és Társai Freshfields Bruckhaus Deringer. 2004 bis 2008 arbeitete er im Justizministerium, zunächst in der Hauptabteilung für Zivilrechtskodifikation und Internationales Privatrecht und anschließend als Abteilungsleiter an der Hauptabteilung für Verfassungsrecht. Im Jahr 2008 schloss er sich der Anwaltskanzlei Gárdos Füredi Mosonyi Tomori an. Seit 2014 ist er ein Partner in der Kanzlei.

2003 bis 2010 wirkte er bei der Vorbereitung des Bürgerlichen Gesetzbuches mit. Er ist Autor mehrerer Kapitel des Sachverständigenentwurfes, Redaktionsmitglied und Autor mehrerer Kapitel des sog. Entwurfes der Kommission sowie des im Complex Verlag erschienene Bandes „Das Bürgerliche Gesetzbuch mit Kommentare“ und Redakteur und Autor des ebenfalls im Complex Verlag erschienen „Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch“. Vor allem zum Thema Vertragsrecht publizierte er zahlreiche Artikel, er ist Redakteur des Buches „Studien zum Thema fiduziarische Sicherheiten“. Er hält regelmäßig Vorträge über das neue Bürgerliche Gesetzbuch, lehrt am Zivilrechtlichen Institut der ELTE und in der Bibó István Fachjuristenheim, im Postgraduateinstitut der ELTE und im Deák-Ferenc-Postgraduateinstitut der Pázmány-Péter-Katholischen-Universität.

2012 bis 2014 war er Hauptberater in der Kúria (das Oberste Gerichtshof Ungarns).

Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Vertragsrecht und das Handelsrecht.

Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Budapest.

Er spricht Deutsch und Englisch.

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